|
Donnerstag, 09. September 2010
Recht
Neues Jugendschutzgesetz (1/3)
Wieder ein Stück Freiheit weniger in Deutschland: Das neue Jugendschutzgesetz treibt auch völlig unverdächtige Spielefreunde in die Illegalität. Wie man dem absurden Gesetz ein Schnippchen schlägt, verrät unser Artikel.
Haben Sie noch einen Pac Man oder andere Klassiker im Schrank, die Sie gerne bei Ebay verkaufen möchten? Lieben Sie Flohmärkte, weil Sie dort alte Spiele-Schätzchen für Ihren Amiga, Atari oder C-64 finden? Oder gehören Sie zu den "Exoten" unter den Gamern - weil Sie auf Mac oder Linux spielen? Dazu kann das neue Jugendschutzgesetz eine überraschende Antwort parat halten: "Game Over". Denn - kaum zu glauben, aber wahr: Ab sofort gilt jedes Spiel, das älter als neun Jahre ist, automatisch als jugendgefährdend. Bis das Gegenteil bewiesen ist. Das Gegenteil beweisen kann nur eine Prüfung durch die USK ("Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle"). Nur dann darf das Spiel verkauft werden. Aber die Prüfung eines Spiels kostet 1000 Euro. Welche Herstellerfirma würde so viel Geld auf den Tisch legen, um im Nachhinein noch alte Spiele legalisieren zu lassen? Und selbst dann darf das Spiel nicht an Jugendliche verkauft werden. Denn die Jugendfreigabe muss neuerdings als Schildchen auf dem Datenträger stehen.
KOMMENTARE ZU DIESER NACHRICHT: Deutschland = Traurig, traurig, ... (Rubia, 31.05.2003, 13:15 Uhr)Ihr Kommentar zu dieser Nachricht |
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Home Impressum Nutzungsbedingungen Ihre IP Adresse | DSL Speed messen | Fotos kostenlos speichern | Witch Copyright © 1999-2010 ANW GmbH & Co. KG |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||