Wer auf den Straßen von Deutschland unterwegs ist, hat sicherlich schon einmal das Kennzeichen mit dem gelben Rand gesehen: Es ähnelt dem gewöhnlichen Kennzeichen, besitzt jedoch auf der rechten Seite auf dem gelben Feld ein Ablaufdatum. Doch wofür genau wird dieses Kennzeichen benötigt?
Das Kurzzeitkennzeichen
Das Kurzzeitkennzeichen wird dann benötigt, wenn ein verkehrssicheres Fahrzeug kurzfristig auf einer öffentlichen Straße gefahren werden soll. Das kann z. B. dann notwendig sein, wenn ein gekauftes Fahrzeug überführt werden soll oder wenn eine Probefahrt stattfindet. Das Fahrzeug selbst muss eine gültige Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung vorweisen können und kann mit dem Kurzzeitkennzeichen fünf Tage lang bewegt werden. Es kann unabhängig vom Ausstellungsort an ein Auto montiert und angebracht werden, d. h. ein Käufer kann sich an seinem Heimatort ein Kurzzeitkennzeichen ausstellen lassen und damit ein Fahrzeug an einem anderen Ort abholen. Dieses Kennzeichen muss bei der örtlichen Zulassungsbehörde beantragt werden.
Wie teuer ist das Kurzzeitkennzeichen?
Das Kurzzeitkennzeichen ist mit Kosten verbunden. Grundsätzlich wird dafür eine Gebühr von 13 Euro als Verwaltungsgebühr fällig, hinzu kommt noch eine Prüfplakette, die ungefähr einen Euro kostet und die Kosten für die Prägung des Nummernschildes (zwischen 15 und 30 Euro). Insgesamt kostet das Kurzzeitkennzeichen damit mindestens 30 Euro.
Das Fahrzeug muss außerdem versichert sein, um ein solches Kennzeichen beantragen zu können. Dazu reicht eine sogenannte eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) aus. Mit einer solchen Nummer kann eine bestehende Kurzzeitkennzeichen Versicherung von der Zulassungsstelle nachvollzogen werden. Dafür wird eine Gebühr fällig, diese wird jedoch in der Regel erstattet, wenn das Fahrzeug anschließend weiter bei derselben Versicherung versichert wird.
Wichtig: Das Kurzzeitkennzeichen darf ausschließlich für Probefahrten, Überführungen vom Kaufort zum Wohnort oder für Fahrten zu einer Hauptuntersuchung genutzt werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein Kurzzeitkennzeichen beantragen zu können?
Je nach Behörde kann der Antrag online oder vor Ort durchgeführt werden. In beiden Fällen müssen verschiedene Dokumente dafür vorhanden sein. In erster Linie wird ein gültiges Ausweisdokument benötigt (z. B. Personalausweis oder Reisepass), weiterhin ein Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung. Bei Vertretungen oder Minderjährigen muss eine Vollmacht ausgefüllt werden.
Ebenfalls wird die eVB-Nummer benötigt – diese Nummer teilt die Versicherung mit und dient als Versicherungsbestätigung für die Zulassungsbehörde.
Einige Behörden verlangen auch einen Nachweis über den Besitz des Fahrzeuges – entweder durch einen Kaufvertrag oder durch das Vorzeigen der Fahrzeugpapiere.
Wie wird die eVB-Nummer angefordert?
Diese Nummer muss von der eigenen Kfz-Versicherung beantragt werden und ist zwingend vorgeschrieben, d. h. ohne diese Nummer können keine Zulassungen erfolgen. Die Nummer kann relativ einfach bei der Versicherung beantragt werden: Die Versicherung benötigt das Fahrzeugmodell (idealerweise die Daten vom Fahrzeugschein) und die Daten des Antragstellers. Die Kosten werden meistens erst später in Rechnung gestellt oder mit einer weiterführenden Versicherung verrechnet. Die eVB-Nummer erhält der Kunde dann per SMS oder in einem Brief, die meisten Versicherer geben diese allerdings auch am Telefon durch, falls diese dringend benötigt wird.
Wichtig ist, dass die persönlichen Daten in der eVB-Nummer mit den persönlichen Daten auf dem Ausweis des Antragstellers übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, kann es bei der Zulassung zu Problemen kommen.
Das Fahrzeug ist durch den Antrag der eVB-Nummer haftpflichtversichert. Auf Wunsch kann auch eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Der Beginn der Versicherung (für die Abrechnung) ist dann das Zulassungsdatum des Fahrzeuges.
Wichtige Informationen zusammengefasst
Das Kurzzeitkennzeichen darf nicht für mehrere Fahrzeuge genutzt werden, sondern ist an ein Fahrzeug gebunden, welches bei der Anmeldung angegeben wurde. Es kann für jede Art von Fahrzeugen verwendet werden (z. B. Pkw, Lkw, Motorrad), fahren darf damit auch jede Person, die einen Führerschein besitzt. Bei der Aushändigung des Kurzzeitkennzeichens wird ein rosafarbener Schein ausgehändigt, diese muss zwingend mitgeführt werden.
Das Kurzzeitkennzeichen kann nicht im Ausland genutzt werden – hierfür ist ein sogenanntes Ausfuhrkennzeichen notwendig. Sollte das Fahrzeug keine Betriebserlaubnis besitzen (z. B. abgelaufener TÜV), so darf das Fahrzeug nur bis zur nächstgelegenen Prüfstelle bewegt werden.