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Elektrosicherheit als Wertschöpfung für Unternehmen

elektrische Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz
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In den meisten Betrieben befinden sich elektrische Geräte. Dazu gehören nicht nur Maschinen und Anlagen, sondern sämtlich Gerätschaften, welche über Elektronik verfügen beispielsweise Drucker und Kaffeemaschine. Auch wenn diese regelmäßig geprüft und gewartet sind, darf nicht davon ausgegangen werden, dass keine Gefahr droht. Aus diesem Grund muss der Elektrosicherheit im Unternehmen einen großen Stellenwert beigemessen werden.

Gefahren mit und ohne Elektrosicherheit

In der heutigen Zeit werden Geräte nicht mehr abgeschaltet und bleiben im besten Fall auf Stand-by, was oft dazu führt, dass die Gefahren unterschätzt werden. Der geruchslose, unsichtbare und leise Strom kann nicht wahrgenommen werden und ist deshalb umso gefährlicher. Elektrische Betriebsmittel und Anlagen können in Wechselwirkungen zueinanderstehen und in Kombination eine Gefahr darstellen.

Elektrounfälle kommen nicht allzu oft vor und sind deshalb umso erschreckender, wenn ein Zwischenfall passiert. Ein Stromschlag beispielsweise kann auch im Nachgang noch Symptome hervorrufen und sich lebensgefährlich auswirken.

Schwachstellen in der Elektrosicherheit

Gefahren finden sich trotz den Bemühungen zur Sicherheit überall, beispielsweise bei Gerätschaften, welche die Mitarbeitenden von zu Haus mitbringen und nicht den geforderten Sicherheitsaspekten genügen. Diese unterliegen ebenfalls der Verordnung für Betriebssicherheit. Ein weiteres Beispiel ist die Umgestaltung des Büros durch Mitarbeitende. Dabei kommt es oft zu losen Kabeln, welche eine Gefahr darstellen.

Verantwortung im Betrieb

Die Verantwortung für einen sicheren Betrieb von Betriebsmitteln und elektrischen Anlagen obliegt dem Unternehmer respektive dem Vorstand oder der Geschäftsleitung. Diese Verantwortlichkeit besteht sowohl gegenüber den Mitarbeitenden als auch gegenüber Dritten wie Kunden, Behörden und der Umgebung sowie der Umwelt.

Die Gewährleistung erfolgt durch rechtssichere und geeignete Prozesse, verbunden mit der engen Zusammenarbeit mit einer Elektrofachkraft sowie einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Zu der Anordnung von sicheren Arbeitsmethoden gehört auch die ständige Prüfung (siehe DGUV V3 Prüfung von elektrischen Geräten, Anlagen und Maschinen) der technischen Zustände von Geräten, Maschinen und Anlagen.

Interne Organisation

Der Arbeitgeber ist durch eine entsprechende Organisation zu Arbeitsschutzmaßnahmen verpflichtet. Er muss geeignete Personen auswählen, denen er die Pflicht, bestimmte Arbeitsschutzbelange zu regeln, schriftlich überträgt. Dazu gehört auch die Pflicht, sich regelmäßig davon überzeugen, dass die Beauftragten ihre Pflichten tatsächlich erfüllen.

Kooperation mit externen Firmen

Das Unternehmen hat die Möglichkeit, einen Teil der Verantwortung einer externen Firma zu übergeben. Dafür ist eine detaillierte Unterweisung zwingend notwendig. In der schriftlichen Vereinbarung sollte auf Wörter wie ‚insbesondere‘“ oder „unter anderem“ verzichtet werden, um zu verhindern, dass außer den aufgelisteten Aufgaben noch andere hinzukommen. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen wird speziell auf solche Formulierungen geachtet. Im Gegenzug sollten externe Unternehmen darauf achten, dass die Tätigkeiten detailliert aufgelistet sind.

Betriebssicherheitsverordnung

Die Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung auf die elektrische Sicherheit und Funktionsfähigkeit von elektrischen Geräten, Maschinen und Anlagen ist in der Betriebssicherheitsverordnung sowie der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften festgelegt. Die Mitarbeitenden müssen mit Betriebsanweisungen und Unterweisung über Gefahren bezüglich der Elektrizität sowie den notwendigen Vorkehrungen zur Sicherheit informiert werden.

Betriebsanweisung

Eine Betriebsanweisung beinhaltet die Auflistung von potenziellen Gefährdungen sowie Hinweise bezüglich der Sicherheitsmaßnahmen. Diese gilt nicht als rechtliche Grundlage, dient jedoch den Mitarbeitenden zum Schutz im Umgang mit Gerätschaften.

VDE-Normen

Die VDE-Normen (Verband deutscher Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik) gehören als Grundlage zu der Arbeitssicherheit bezüglich der elektrischen Betriebsmittel dazu und sind die Basis für die Vorschriften bei der Unfallverhütung.

Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln

Im Rahmen der DGUV Vorschrift 3 wird Folgendes kontrolliert und geprüft:

  • Funktionstüchtigkeit
  • Gebrauchsfähigkeit
  • Ordnungsgemäßer Zustand bezüglich Elektronik
  • vorhandener Schutz im Brandfall oder einem Stromschlag
  • Sicherheitsvorkehrungen bei Überspannung und Blitzschutz

Die Ergebnisse werden dokumentiert und dienen als Nachweis der Pflichterfüllung.

Rechtsgrundlagen

Die grundlegenden Gesetze zur Vermeidung von Gefahren am Arbeitsplatz sind im Arbeitsschutzgesetz (§ 12) sowie der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V1, § 4) geregelt. Die Rechtsgrundlage zur regelmäßigen Elektroüberprüfung als Verpflichtung des Arbeitgebers sind in der DGUV V 3 geregelt. Gemäß der Verordnung muss alle vier Jahre eine Überprüfung stattfinden. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet die Arbeitgeber ebenfalls zum absoluten Schutz der Mitarbeitenden. Der Arbeitgeber ist zur Überwachung der Organisation verpflichtet.

Versicherungstechnische Relevanz der Betriebssicherheit

Der korrekte Umgang sowie die Funktionstüchtigkeit von elektrischen Betriebs- und Arbeitsmitteln schlagen sich auch versicherungstechnisch nieder. Liegt kein Nachweis vor, dass die Geräte ordnungsgemäß geprüft wurden, haftet die Versicherung in einem Schadenfall nicht. Dies gilt auch bei dauerhafter Schädigung der Mitarbeitenden oder einem Unfall mit tödlichem Ausgang.

Positive Auswirkungen der Elektrosicherheit auf das Unternehmen

Ein der Rechtssicherheit entsprechendes Prüfmanagement im Unternehmen minimiert die Risiken und kann sich kostensenkend auswirken.

Vorteile durch eine verbesserte Elektrosicherheit im Überblick:

  • Gewährleistung der Arbeitssicherheit
  • Gewährleistung der Gesundheit
  • Verbesserte Verfügbarkeit der Gerätschaften
  • Minimierung von ungeplanten Ausfällen
  • Minimierung von Folgeschäden
  • Kosteneinsparungen

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