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Arbeitsunfälle verhindern: Die Rolle der PSA im Arbeitsschutz

Arbeitsschutzkleidung
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Wie gewährleisten Sie einen sicheren Arbeitsplatz für Ihre Beschäftigten? Am besten mit PSA – persönlicher Schutzausrüstung! Der Einsatz von PSA ist im Rahmen des Arbeitsschutzes für Unternehmen nicht wegzudenken. PSA kann der entscheidende Faktor sein, der arbeitsbedingte Unfälle bei Ihnen verhindert.

Deswegen lohnt es sich, einen Blick auf die Verbindung von Arbeitsschutz und PSA zu werfen. Wir geben Ihnen eine Übersicht über die PSA-Arten und die wichtigsten Begrifflichkeiten des Themas.

Was ist PSA-Kleidung und wozu dient sie?

Die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) gibt in § 1 eine Definition für PSA an. Darunter werden jegliche Ausrüstung sowie Schutzausrüstung verstanden, die Beschäftigte benutzen oder tragen, um sich vor arbeitsbedingten Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen.

PSA-Kleidung soll also gesundheitliche Risiken und Gefährdungen am Arbeitsplatz für Mitarbeitende reduzieren. Dabei ist es wichtig, sich Gedanken über die Auswahl der PSA zu machen. Zum einen muss sie ausreichend vor den jeweiligen Gefahren schützen, zum anderen muss sie angenehm zu tragen sein und eine gewisse Langlebigkeit mit sich bringen. Gut schützende PSA muss zudem individuell auf die Person abgestimmt sein, die sie trägt und darf aus Hygienegründen auch nur von einer Person getragen werden.

Die PSA-BV enthält Rechtsnormen, die in erster Linie den Arbeitgebenden betreffen. Sie regelt, dass er geeignete PSA zur Verfügung stellen muss. Außerdem muss die Ausrüstung sachgerecht gelagert werden. Der Arbeitgebende muss regelmäßig prüfen, ob die PSA sich noch in einem einwandfreien Zustand befindet und ihre volle Schutzwirkung entfaltet. Er kümmert sich um die Pflege und Instandhaltung der Schutzausrüstung. Darüber hinaus ist der Arbeitgebende verpflichtet, die Beschäftigten über die richtige Anwendung der PSA aufzuklären.

Arten von PSA-Kleidung

Verschiedene PSA-Arten dienen unterschiedlichen Schutzzwecken. Es kommt maßgeblich darauf an, wie die Arbeitsplätze gestaltet sind. Geht eine Gefahr von Maschinen aus? Arbeitet das Personal mit gesundheitsschädlichen Chemikalien? Gibt es eine Sturzgefahr für die Beschäftigten? Solche Fragestellungen helfen Ihnen, die gesundheitlichen Erfordernisse an die Arbeitsstellen und die PSA zu ermitteln. Daran orientiert sich, welche PSA Sie im Unternehmen zur Verfügung stellen müssen.

Beispiele für PSA (und ihre Anwendungsbereiche) sind:

  • Gehörschutz, z. B. Kapselgehörschutz
  • Kopfschutz, z. B. Schutzhelme
  • Augen- und Gesichtsschutz, z. B. Schutzbrillen oder Schutzschilde
  • Schutzkleidung
  • Hand- und Armschutz, z. B. Schutzhandschuhe
  • Fuß- und Knieschutz, z. B. Sicherheitsschuhe
  • Atemschutz, z. B. Atemschutzmasken
  • Hautschutzmittel
  • Schnitt- und Stechschutz
  • weitere PSA:
    • Schutz vor Absturz, z. B. Auffanggurte
    • Schutz vor Ertrinken, z. B. Rettungswesten
    • Retten aus Höhen oder Tiefen

Zusammenhang von Arbeitsschutz und PSA-Kleidung

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) macht den Arbeitgebenden in § 3 dafür verantwortlich, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden bei der Arbeit zu sorgen.
Mithilfe von effektiven Arbeitsschutzmaßnahmen können Betriebsstörungen sowie unfall- und krankheitsbedingte Ausfallzeiten so verringert werden.

Hierarchie der Schutzmaßnahmen – das STOP-Prinzip

Das STOP-Prinzip legt eine vierstufige Reihenfolge für Schutzmaßnahmen fest. Sofern im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Gefahren festgestellt wurden, muss der Arbeitgebende geeignete Schutzmaßnahmen definieren und einführen. Dabei muss die STOP-Rangfolge beachtet werden.

Die persönlichen Maßnahmen, darunter die persönliche Schutzausrüstung, sind gegenüber den anderen nachgeordnet – das heißt, sie greifen erst, wenn andere alternative Schutzmaßnahmen ins Leere laufen oder nicht ausreichend Schutz bieten. Zunächst soll der Arbeitgebende versuchen, die Ursache für die Gefährdungen zu beseitigen oder zu entschärfen. § 4 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) spricht davon, dass Gefahren an ihrer Quelle zu bekämpfen sind und individuelle (persönliche) Schutzmaßnahmen nachrangig sind.

  1. Substitution: Bei der Substitution prüft der Arbeitgebende, ob der gefährdende Faktor (z. B. Gefahrstoff, Verfahren) ersetzt oder beseitigt werden kann. Durch die gewählte Alternative soll die potenzielle Gefahr für die Beschäftigten minimiert werden bzw. entfallen. Deswegen genießt die Substitution die oberste Priorität unter den Schutzmaßnahmen.
  2. Technische Maßnahmen: Falls eine Substitution die Gefahrenquelle nicht beseitigt, prüft der Arbeitgebende mögliche technische Schutzmaßnahmen. Hierbei werden technische Lösungen herangezogen, um das Risiko für die Arbeitnehmenden zu reduzieren. Der Arbeitgebende untersucht die Gefahrenquelle und ihre Eigenschaften. Er erwägt Anpassungen und Verbesserungen an Arbeitsplätzen, Anlagen und Geräten. Möglich sind z. B. die Verkleidung der Gefahrenstelle oder Absperrungen. Es geht dabei um eine räumliche Trennung von Mensch und Gefährdungsfaktor.
  3. Organisatorische Maßnahmen: Wenn technische Maßnahmen die Gefahr für Mitarbeitende nicht ausschließen, kommen organisatorische Schutzmaßnahmen in Betracht. Im Fokus steht, dass die Beschäftigten zeitlich oder räumlich von dem gefährdenden Faktor getrennt sind. Der Arbeitgebende kann das erreichen, indem er die Arbeitsorganisation und -abläufe verändert. Er kann etwa den zulässigen Aufenthalt nahe der Gefahrenquelle zeitlich begrenzen oder die Anzahl der Personen, die zeitgleich im Gefährdungsbereich agieren dürfen, einschränken.
  4. Persönliche Maßnahmen: An letzter Stelle der Rangfolge stehen die persönlichen Schutzmaßnahmen. Sie sind dann relevant, wenn die vorrangigen Maßnahmen das Schutzziel nicht realisieren. Persönliche Maßnahmen sehen den direkten Schutz der Mitarbeitenden gegen die Gefahrenquelle vor. Das bekannteste Beispiel für solche Schutzmaßnahmen ist die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Verbleibende Gefährdungen werden z. B. durch das Tragen spezieller Schutzkleidung abgeschwächt.

Fazit

Die Rolle der persönlichen Schutzausrüstung für den Arbeitsschutz ist also eine bedeutende, denn PSA schützt die Mitarbeitenden vor potenziellen arbeitsbedingten Gefahren. Eine Definition der persönlichen Schutzausrüstung findet sich in der PSA-Benutzungsverordnung. In dieser werden auch die Pflichten des Arbeitgebenden festgelegt. Es gibt verschiedene Arten von PSA, die abhängig vom Arbeitsplatz und den potenziellen Gefahren zum Einsatz kommen. Das STOP-Prinzip und die darin beschriebenen erforderlichen Maßnahmen basieren auf Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Der Einsatz von PSA ist allerdings anderen Schutzmaßnahmen nachgestellt.

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