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Umzug in eine andere Stadt – was ist zu beachten?

Umzug in Stadt
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Ein Umzug in eine andere Stadt bringt viele Verpflichtungen mit sich. Bevor Sie sich an Ihrem neuen Wohnort endgültig niederlassen, müssen Sie eine Reihe offizieller Formalitäten erledigen, z. B. die Anmeldung oder die Unterzeichnung von Versorgungsverträgen. Abgesehen vom Auspacken Ihrer Sachen in der neuen Wohnung müssen Sie Folgendes beachten.

Organisation des Umzugs

Wichtig ist natürlich zuallererst, den Tag des Umzugs zu organisieren. Hier ist die wichtigste Entscheidung, die zu treffen ist, ob man alleine umzieht, oder ein Umzugsunternehmen um Hilfe bittet. Zwar kosten Umzugshelfer Geld, allerdings erleichtern sie den Umzug auch enorm. Die Umzugsfirma Berlin ist auf Umzüge nach Berlin und innerhalb Berlins spezialisiert. Wenn es in die Hauptstadt geht, sollte über die Beauftragung einer Umzugsfirma nachgedacht werden, denn in Großstädten müssen viele Dinge beachtet werden (Altbauten ohne Fahrstuhl, Reservierung eines Parkplatzes für den Umzugswagen, etc.).

Ummeldung beim Bürgeramt

In Deutschland sind Sie nach wie vor verpflichtet, Ihre Adresse anzumelden, so dass Sie sie bei einem Umzug ändern müssen. Sie müssen ein Anmeldeformular bei Bürgeramt einreichen. Sie müssen dem Sachbearbeiter bei der Anmeldung einen Identitätsnachweis vorlegen, d. h. einen Personalausweis oder Reisepass. Es ist auch möglich, sich elektronisch umzumelden. Kümmern sie sich rechtzeitig um einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt an der neuen Adresse. Die Ummeldung ist wichtig – erfolgt sie nicht innerhalb einer Frist, können Bußgelder verhängt werden.

Vereinbarungen mit Versorgungsunternehmen

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Beendigung und der Abschluss neuer Verträge mit Versorgungsunternehmen, d.h:

  • die Gasgesellschaft
  • das Energieversorgungsunternehmen
  • Ihr Festnetzanbieter
  • Ihren Fernsehanbieter
  • Ihren Internetdienstanbieter
  • das Wasserversorgungsunternehmen

Dies ist von vorrangiger Bedeutung, da die Nichteinhaltung dieser Formalitäten dazu führen kann, dass Ihnen Leistungen in Rechnung gestellt werden, die Sie nicht mehr in Anspruch nehmen. Wenn Sie aus Ihrem Einfamilienhaus ausziehen, vergessen Sie nicht, Ihren Entsorgungsvertrag zu kündigen.

Ändern von Dokumenten

Auch ein Dokumentenwechsel steht an. Den Personalausweis müssen Sie nicht neu beantragen, allerdings wird die neue Adresse aufgeklebt. Ein Termin bei Ihrem Bürgeramt ist also auf jeden Fall nötig. Sie müssen Ihren Reisepass nicht gegen einen neuen eintauschen. Auch der Führerschein muss nicht angepasst werden. Wenn Sie ein Fahrzeug besitzen kommt hier die nächste Erleichterung. Sie müssen nicht in die Zulassungsstelle. Denn Sie können mit Ihrem Kennzeichen auch dann weiterfahren, wenn Sie mit Ihrem Umzug den Landkreis verlassen.

Versicherung

Eine weitere wichtige Frage ist die der Hausratversicherung. Nach den neuen Vorschriften entscheidet der Versicherer, ob er unsere Police auf ein neues Objekt übertragen will oder ob wir eine Rückerstattung für die nicht genutzte Prämienzeit erhalten (eine Ausnahme besteht, wenn der Vertrag mit dem Versicherer den oben genannten Fall regelt). Versicherungsmakler raten in diesem Zusammenhang stets: Bei Sachversicherungen, wie z.B. der Versicherung von Immobilien, ist die Grundlage für die Beilegung von Streitigkeiten immer der abgeschlossene Vertrag. Daher sollten Sie vor der Unterzeichnung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen und im Zweifelsfall Ihren Berater bitten, Ihnen unverständliche Punkte des Vertrags zu erklären. So können wir unangenehme Überraschungen vermeiden.

Was ist außerdem wichtig?

Wenn Sie umziehen, werden Sie wahrscheinlich ein neues Finanzamt zugeteilt bekommen. Wir sollten das Finanzamt über die Änderung der registrierten Adresse innerhalb von 7 Tagen nach deren Eintreten informieren. Und noch etwas: Wenn Sie Kinder haben, vergessen Sie nicht, sie in einer neuen Schule oder einem neuen Kindergarten anzumelden. Denken Sie daran, dass ein Schulwechsel für ein Kind sehr anstrengend ist. Deshalb ist es am besten, die Klasse während der Ferien zu wechseln, damit das Kind sich keine Sorgen machen muss, die Unterschiede im Lehrplan auszugleichen.

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