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Drohnen fliegen – was ist erlaubt und was nicht?

Drohne fliegen
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Drohnen gibt es mittlerweile zu so erschwinglichen Preisen, dass sie immer beliebter bei Technikbegeisterten werden. Wer vorhat, sich selbst ein Modell zuzulegen, sollte aber wissen, welche Regelungen gelten. Sonst kann es zu teuren Strafen kommen.

Luftaufnahmen mit Drohnen umsetzen

Dank ihrer raffinierten Konstruktion können Drohnen mühelos durch die Luft schweben und dabei ordentliche Höhen erreichen. Per Fernsteuerung bestimmt der Drohnenpilot die Flugrichtung. Währenddessen nimmt eine kleine Kamera Videomaterial auf oder schießt Fotos. Dadurch wird es kinderleicht, Fotos- und Filmaufnahmen aus der Vogelperspektive zu machen. Früher musste dafür noch ein Helikopter in die Luft steigen. Außerdem macht das Fliegen einer Drohne einfach jede Menge Spaß. Hobby-Piloten, die sich eine Drohne kaufen möchten, sollten sich aber um eine Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt, um eine Haftpflichtversicherung und um die Einhaltung der Flugregeln kümmern.

Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt

Sofern die Drohne ein Startgewicht von 250 g oder mehr aufweist, ist eine Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt vorgeschrieben. Zugleich besteht eine Registrierungspflicht für leichtere Geräte, wenn sie mit einer Kamera ausgestattet sind. Für die Registrierung fällt eine geringe einmalige Gebühr an. Außerdem muss der Drohnenpilot nachweisen, dass er eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

Abschluss einer Drohnenhaftpflicht ist verpflichtend

Drohnen können unbeabsichtigt zu Unfällen mit enormen Folgen führen. Dafür haftet der Drohnenpilot. Um vor allem die Geschädigten zu schützen und Zahlungsausfälle zu vermeiden, ist der Abschluss einer passenden Drohnenhaftpflichtversicherung notwendig. Sie schützt aber auch den Drohnenpiloten selbst vor hohen Schadensersatzforderungen, die ihn im schlimmsten Fall bis an sein Lebensende begleiten könnten. Wer eine Drohne zum privaten Vergnügen besorgt, sollte vorher bei seiner Haftpflicht nachfragen, ob eine entsprechende Absicherung enthalten ist. Falls das nicht der Fall ist, muss eine separate Drohnenhaftpflicht abgeschlossen werden.

Diese Regeln müssen Drohnenpiloten beim Fliegen beachten

Auch nach der Registrierung und dem Abschluss einer Haftpflicht dürfen Drohnen nicht einfach nach Lust und Laune verwendet werden. In Deutschland gelten die folgenden Regeln:

  • Die maximal erlaubte Flughöhe liegt bei 120 Metern über dem Grund oder dem Wasser.
  • Der Betrieb einer Drohne ist nur in Sichtweite erlaubt.
  • Das Fliegen über Menschenansammlungen ist nicht gestattet.
  • Auch Krankenhäuser, Justizvollzugsanstalten und Gebäude der Bundeswehr dürfen nicht überflogen werden. Es sollte ein Mindestabstand von 100 Metern eingehalten werden.
  • Das Überfliegen privater Grundstücke ist nicht gestattet.
  • Von Flughäfen ist ein Abstand von 1,5 km zu halten.
  • Laut EU-Verordnung müssen Drohnenpiloten ein Mindestalter von 16 Jahren vorweisen können.

Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder

Die geltenden Regeln sind mehr als nur Empfehlungen. Im eigenen Interesse sollten sie unbedingt eingehalten werden. Gegebenenfalls können auch Sondergenehmigungen eingeholt werden. Damit sparen sich Drohnenpiloten unter Umständen viel Ärger, denn Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Für ordnungswidrige Flüge können bis zu 50.000 Euro anfallen. Bei einem gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr droht sogar eine Freiheitsstrafe. Deswegen ist es besonders wichtig, sich über Flugbeschränkungszonen zu informieren und die Entfernung zu Flughäfen und Bundeswehr-Anlagen einzuhalten. Auch die maximale Flughöhe sollte niemals überschritten werden.

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