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Was ist der Betriebsrat und was sind seine Aufgaben?

Betriebsrat
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Die meisten Menschen wissen, dass sich Arbeitnehmer/innen in Gewerkschaften organisieren können. Auf diese Weise stellen sie sicher, dass ihre Rechte von ihren Vorgesetzten respektiert werden und können Probleme, die in dem betreffenden Unternehmen auftreten, effektiver lösen, ohne dass das Arbeitsgericht oder andere Behörden eingreifen müssen. Die Beschäftigten können sich auch in sogenannten Betriebsräten beteiligen. Was ist ein Betriebsrat und welche Befugnisse hat er?

Schutz der Arbeitnehmerrechte

Jede Person, die in einem Arbeitsverhältnis steht, ist in ihren Rechten geschützt – unabhängig davon, ob es sich um den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer handelt. Dies wird durch ein breit gefächertes Arbeitsrecht garantiert, an dessen Spitze das Arbeitsgesetzbuch steht. Die Rechte der Beschäftigten können jedoch auf verschiedene Weise geschützt werden. Einerseits geht es um Verfahren, die von Arbeitsgerichten, Arbeitsinspektoren und Schlichtungskommissionen durchgeführt werden, andererseits führt der Gesetzgeber die Möglichkeit ein, besondere Gremien zu ernennen, um den Schutz der Arbeitnehmerrechte zu erleichtern.

Der Schutz der Arbeitnehmerrechte kann sowohl individuell als auch kollektiv erfolgen. Kein Arbeitnehmer ist verpflichtet, einer Gewerkschaft oder einer anderen Einrichtung zum Schutz der Arbeitnehmerinteressen beizutreten. Die Beschäftigten können also ihre Interessen im Unternehmen selbst wahrnehmen, aber sie können sich auch von bestimmten Gremien vertreten lassen, wie z.B. von Betriebsräten.

Was ist ein Betriebsrat?

Ein ähnliches Gremium, wenn auch ohne bestimmte Kompetenzen, ist der Betriebsrat in Unternehmen, die sich nicht im Besitz des Staates befinden, d.h. in privaten Unternehmen. Die beiden Begriffe sollten daher nicht verwechselt oder austauschbar verwendet werden, da sie nicht synonym sind. Der Betriebsrat ist ein von den Berufsverbänden getrenntes Gremium und hat viel mehr Befugnisse. Zu seinen Aufgaben gehört vor allem die Vermittlung zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern. Der Rat ist somit das Vertretungsorgan aller im Unternehmen beschäftigten Personen. Aufgrund dieser hohen Verantwortung sollten Betriebsratsmitglieder regelmäßig geschult werden. In speziellen Fortbildungen für Betriebsräte werden die Kompetenzen erweitert und Spezialwissen vertieft, das in der Position eines Betriebsratsmitglieds benötigt wird.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Rat die notwendigen Daten über die finanzielle Situation des Unternehmens, die Beschäftigungsstruktur und die zu erwartenden Veränderungen in diesem Bereich sowie über alle künftigen Aktivitäten, die sich erheblich auf das Funktionieren der Wirtschaftseinheit auswirken, mitzuteilen.

Was sind die Aufgaben des Betriebsrats?

Wie bereits erwähnt, hat der Betriebsrat viele Befugnisse, aber auch Pflichten. Es ist erwähnenswert, dass die Mitglieder dieses Gremiums Schutz vor Kündigung und Auflösung des Arbeitsvertrags sowie vor einseitiger Änderungskündigung zum Nachteil des Arbeitnehmers genießen. Der Betriebsrat stimmt unter anderem der Gründung oder dem Beitritt zu einer handelsrechtlichen Gesellschaft, dem Erwerb oder der Veräußerung von Anteilen oder Beständen, dem Austritt aus oder der Auflösung von solchen Einrichtungen zu. Außerdem beschließen die Mitglieder dieses Gremiums über Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Spaltung oder Verschmelzung des Unternehmens, Änderungen in der Ausrichtung der Unternehmensaktivitäten sowie die Ernennung und Entlassung des Direktors und anderer Personen, die leitende Funktionen ausüben. Der Betriebsrat kann auch jede Art von Informationen über den Betrieb des Unternehmens erhalten, die für seine Aufgaben erforderlich sind. Zu den Befugnissen des Rates gehört auch die Möglichkeit, Anhörungen durchzuführen, Stellungnahmen zu Änderungen des Gründungsakts oder der Liquidation der Gesellschaft abzugeben und Beschlüsse zur Durchführung eines Referendums zu fassen.

Wie ist die Zusammensetzung des Personalrats?

Die Mitglieder des Rates werden von allen Beschäftigten gewählt. Jeder, der mindestens ein Jahr lang im Unternehmen gearbeitet hat oder, wenn der Unternehmer noch kürzer besteht, seit Beginn des Unternehmens, kann Kandidat werden. Beschäftigte, die die Interessen des Arbeitgebers vertreten, d.h. Mitglieder des Managementteams, einschließlich Manager oder Gesellschafter, können jedoch nicht unter den Kandidaten sein. Die Größe des Rates hängt von der Anzahl der Beschäftigten ab. Sind in einem Betrieb mindestens 5 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt, darf laut Gesetz ein Betriebsrat gegründet werde. Es besteht jedoch keine Pflicht zur Gründung eines Betriebsrats.

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