Infolge des Ausbruchs des Coronavirus war der Schengen-Raum monatelang abgeriegelt. Kurz vor Beginn der Sommersaison wurden die meisten Grenzen in Europa wieder geöffnet. Es gelten jedoch nach wie vor strenge Regeln, die nicht für jedes Land gleich sind. Wir haben die 5 wichtigsten Reisetipps aufgelistet, damit Sie auch in Zeiten des Virus gut auf Ihren Flug vorbereitet sind.
Wussten Sie, dass Aviclaim jetzt auch Fluggästen hilft, deren Flüge aufgrund des Coronavirus gestrichen wurden? In wenigen Schritten können Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises haben. Wenn Sie sich entschließen, Ihren Antrag einzureichen, übernimmt unser Team von erfahrenen Schadenspezialisten die gesamte Arbeit für Sie. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Rückerstattung so schnell wie möglich erhalten!
1: Achten Sie genau auf die Reisehinweise für Ihr Urlaubsziel
Seit dem 15. Juni sind die Grenzen innerhalb der Europäischen Union wieder offen. Das bedeutet, dass Sie in Ländern wie Spanien, Griechenland und Frankreich Urlaub machen können. Natürlich sind die Reisehinweise von Land zu Land unterschiedlich und können sich jederzeit ändern, je nach der Zahl der Infektionen im Land.
Sind Sie neugierig auf die aktuellsten Reisehinweise für Ihr Urlaubsziel? Prüfen Sie hier, welche Reisehinweise das Außenministerium für Ihr Reiseziel gegeben hat.
2: Vor der Reise online einchecken
Wenn Sie von zu Hause aus online für Ihren Flug einchecken, müssen Sie sich nicht in eine Warteschlange einreihen, der Kontakt mit anderen Fluggästen und dem Flughafenpersonal ist minimal und Sie vermeiden jeglichen Kontakt mit Abfertigungsautomaten. Das spart Ihnen Zeit und Mühe und Sie sind auch sicher!
3: Verwenden Sie die elektronische Bordkarte auf Ihrem Handy
Um den Kontakt mit dem Bodenpersonal so weit wie möglich zu vermeiden, können Sie Ihr Mobiltelefon benutzen, um Ihre Bordkarte vorzuzeigen. Bei vielen Fluggesellschaften, wie z. B. KLM oder easyJet, können Sie Ihre Bordkarte zu Ihrer Brieftasche hinzufügen oder sie über Ihre E-Mail oder die App der Fluggesellschaft öffnen. Sehr sicher, und außerdem spart es Papier!
4: Packen Sie Ihr Gepäck klug
Achten Sie darauf, nur das Nötigste mitzunehmen und Ihr Gepäck sinnvoll zu packen: Das spart Zeit und Ärger bei der Sicherheitskontrolle. Legen Sie zum Beispiel Ihre elektronischen Geräte und Flüssigprodukte oben auf Ihr Handgepäck, damit Sie schnell und einfach durch die Kontrolle kommen. Ganz wichtig zum Mitnehmen: der Mundschutz! Sie müssen es nach dem Einchecken und bis Sie am Zielort sind, anbehalten. Vergessen Sie nicht, einen Mundschutz für die Rückreise mitzubringen oder zu kaufen!
5: Erstattung für einen wegen des Corona-Virus annullierten Flug beantragen
Aufgrund der nach wie vor instabilen Lage in vielen europäischen Ländern ist es sehr gut möglich, dass Ihr Flug kurzfristig gestrichen wird. Das ist natürlich sehr unangenehm, aber es gibt einen Lichtblick: Sie können möglicherweise eine vollständige Erstattung Ihrer Reisekosten beantragen!
Wenn Ihr Flug wegen des Corona-Virus annulliert wird, haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung, wohl aber auf eine vollständige Erstattung Ihres Flugscheins. Das Coronavirus wird als außergewöhnlicher Umstand betrachtet, so dass die Fluggesellschaft nicht verpflichtet ist, den Fluggästen eine Entschädigung für den annullierten Flug zu zahlen.
Eine zusätzliche Entschädigung ist jedoch nicht gleichbedeutend mit dem Recht auf Erstattung des Fahrpreises! Auch zur Zeit des Corona-Virus sind die Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, den vollen Betrag innerhalb von 7 Tagen nach dem annullierten Flug zu erstatten.