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Freitag, 30. Juli 2010

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24.01.2003 19:55
Beleidigung: Auch im Web keine Meinungsfreiheit

München (smk) - Eine Beleidigung lässt sich auch im Internet nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung rechtfertigen.

Eine Beleidigung lässt sich auch im Internet nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung rechtfertigen. Nach einem am heutigen Freitag vom Landgericht Coburg veröffentlichten Urteil muss es kein User hinnehmen, in einem Artikel eines Online-Magazins als "dämlich" oder "bescheuert" bezeichnet zu werden. (Az.: 21 O 595/02)

Das Gericht gab mit dem jetzt rechtskräftigen Urteil einem Leserbrief-Schreiber recht, der sich nach dem Kauf eines Autos im Internet benachteiligt gefühlt hatte. Er hatte sich an ein Internet-Magazin gewand, über das er auch das Fahrzeug gekauft hatte und war für seine Bewerde vom Chef des Fachmagazins mit den Worten "dämlich" und "bescheuert" tituliert worden.

Karikatur mit wenig Hirn
Diese Beleidigungen bezeichneten die Coburger Richter in dem im November 2002 ergangenen Urteil als "ehrverletzenden Entgleisung". Auch die neben dem Leserbrief von dem Magazin-Chef platzierten Figuren, die auf eine angeblich geringe Gehirnmasse des Schreibers schließen ließen, rügten die Richter.

Der beklagte Chef des Online-Magazins hatte sowohl die Beleidigungen als auch die Karikatur neben dem online wiedergegebenen Leserbrief als von der Meinungs- oder Kunstfreiheit abgedeckt bezeichnet. Dem Coburger Landgericht zufolge wiege das Persönlichkeitsrecht des Klägers höher als das Recht auf freie künstlerische Darstellung.




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