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Donnerstag, 09. September 2010
Online-Handel
Nutzen Sie die Macht des gerichtlichen Mahnbescheides... (1/5)
...doch als Nicht-Zahler sollten Sie sich davor hüten!
So schön das Auktions-Feeling bei eBay auch ist, die Zahlungsmoral in Deutschland ist einfach erbärmlich. Darum sind die meisten Online-Händler bereits dazu übergegangen, Bestellungen nur noch per Vorkasse abzuwickeln. Dies aber ist von der Käuferseite ziemlch unerwünscht. Wird die Ware meinen Erwartungen entsprechen? Was mache ich, wenn statt des Laptops nur ein Sack Kartoffeln kommt? Die Verkäufer haben jedoch das gleiche Problem: Wenn ich die Ware vor der Bezahlung absende, werde ich je das Geld dafür sehen? Neben eBay gibt es auch noch zahlreiche kleinere Online-Shops von Klein-Gewerbetreibenden, die sich damit ein paar Euro hinzuverdienen möchten. Ob Elektronik-Versand Meier oder Visitenkartendruckerei Schmidt, das Internet bietet einen idealen Einstieg in die Selbstständigkeit. Ganz ohne teure Verkaufsräume oder fest angestelltes Verkaufspersonal. Die meisten Online-Shops laufen neben der Haupterwerbsquelle nach Feierabend. Konzerne wie Amazon und AOL können sich ganze Scharen von Anwälten leisten, um nicht bezahlte Rechnungen einzutreiben. Einem kleinen Feierabend-Shop-Betreiber könnte dies mitunter das Genick brechen. Doch wozu braucht man eigentlich einen Anwalt? Schließlich können Sie die Hilfe der Gerichte auch zum Nulltarif in Anspruch nehmen. Naja, jedenfalls beinahe. Ein paar Euro Bearbeitungsgebühren müssen Sie schon entrichten, doch müssen diese Kosten vom Nicht-Zahler (Schuldner) getragen werden. Und das Schöne daran: Es funktioniert auch bei Kleinbeträgen. Angenommen, Sie haben für 10,- Euro ein paar Bannereinblendungen verkauft, und der Käufer zahlt nicht. Kein Problem, Sie können trotzdem das Geld gerichtlich einklagen, und zwar zu vertretbaren Kosten. Ohne Anwalt gerichtlich Geld eintreiben - wie genau funktioniert das nun eigentlich?
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