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Freitag, 03. September 2010
Recht
Abmahnung - Nur keine Panik! (1/4)
Die Wirtschaft schwächelt, die Börse ist im Keller und die Renten sind sowieso völlig wertlos. Kein Wunder also, dass man sich nach einer neuen Verdienstquelle umsieht. Dabei war Geld verdienen noch nie so einfach wie heute. Das Verfassen von Abmahnungen für zweifelhafte “Verstöße” wie zum Beispiel ein Impressum-Link, der in einer 800x600er-Auflösung nicht ohne zu scrollen sichtbar ist, hat sich schon oft als gute Geldquelle erwiesen.
Doch nur allzu oft sind Abmahnungen nichts weiter als eine Meinungsäußerung mit der Bitte um eine kleine Spende. So auch im Fall von Herrn S., der uns freundlicherweise einige Informationen über seinen Fall zukommen ließ. Herr S. hatte, wie viele andere auch, für ein Online-Casino geworben und damit mehr schlecht als recht verdient. Am 11.02.2003 bekam er Post vom Anwaltsbüro Wutz, Merkler & Kollegen, die einen Herrn Joseph Eisenhart anwaltlich vertreten. Dieser Mandant (also Herr Eisenhart) betreibe unter www.gewinn99.coolwin.de "ein Internetportal für in der BRD zugelassene Spiele".. Herr S. habe es zu unterlassen, für nicht lizenzierte Glücksspiele zu werben und für die entstandenen Anwaltskosten in Höhe von 381,64 Euro aufzukommen. Zudem sollte noch eine Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro unterzeichnet werden. Doch Vorsicht: Wer diese unterzeichnet, muss im Wiederholungsfall auch dann 5.001,- Euro an Herrn Eisenhart zahlen, wenn die Abmahnung als solche unwirksam ist. Mit gerade mal 6 Tagen "Bedenkzeit" hat man keine echte Chance, sich umfassend über seine Rechte zu informieren.
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